IVF-Gelaber

Adoption eines Jungen mit „drei Müttern“ gewährt

Ein neuseeländisches Gericht hat einen Adoptionsbeschluss für einen kleinen Jungen mit „drei“ Müttern erteilt

Der 14 Monate alte Junge wurde von einer Frau adoptiert, die keine eigenen Kinder bekommen konnte.

Die leibliche Mutter des Jungen ist anonym Eizellspender und seine leibliche Mutter ist die Surrogat der ihn im Rahmen einer Leihmutterschaftsvereinbarung zur Welt brachte.

Sein Adoptionsverfahren endete im Jahr 2021, als die rechtliche Entscheidung getroffen wurde, aber die rechtlichen Unterlagen wurden in Neuseeland gerade erst veröffentlicht, weshalb jetzt darüber berichtet wird.

Nach Angaben des New Zealand Herald Nach Angaben der Zeitung wurde der Prozess durch die beteiligten Parteien, Sozialarbeiter und die vom Gesundheitsministerium ernannte Ethikkommission für assistierte Reproduktionstechnologie ermöglicht.

Das IVF-Prozess wurde von Fertility Associates verwaltet.

Allen betroffenen Parteien wurde in dem Fall das Recht auf Vertraulichkeit eingeräumt, und alle in den rechtlichen Unterlagen verwendeten Namen sind fiktiv, heißt es in Gerichtsberichten.

Alayne Wills, Richter am Familiengericht, sagte: „Er kennt keine anderen Eltern und es geht ihm absolut so voran, wie er sein sollte.“

Richterin Wills sagte, sie sei „völlig zufrieden“, dass das Paar, das den Adoptionsfall eingereicht hatte, gesunde und gesunde Menschen seien, da der Bericht des Sozialarbeiters den Adoptionsantrag untermauerte.

Nach Angaben der Regierung wurden in Neuseeland etwa 50 Babys im Rahmen einer Leihmutterschaftsvereinbarung geboren.

Derzeit ist die Leihmutterschaft in Neuseeland durch den Human Assisted Reproductive Technology Act 2004 (HART) und den Status of Children Act 1969 (SOC) geregelt, die sich mit der rechtlichen Abstammung von Kindern und deren Übertragung befassen.

Nach dem HART-Gesetz ist Leihmutterschaft nicht illegal, aber nicht durchsetzbar. Werbung im Zusammenhang mit Leihmutterschaft ist illegal. Bevor eine Leihmutterschaftsvereinbarung in Kraft treten kann, muss sie zuvor von der Ethikkommission für assistierte Reproduktionstechnologie genehmigt werden.

Wenn ein Kind durch Leihmutterschaft geboren wird, sind die Leihmutter und ihr Partner die rechtlichen Eltern bei der Geburt. Die Übertragung der rechtlichen Abstammung muss durch einen Antrag beim Familiengericht auf Erlass eines Adoptionsbeschlusses erfolgen.

Haben Sie in Neuseeland ein Kind per Leihmutter bekommen? Wir würden gerne Ihre Geschichte hören. Schreiben Sie uns doch eine E-Mail an mystory@ivfbabble.com.

Leihmutterschaft erklärt

 

 

 

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